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HPO Oberflächentechnik
Peter Hofmann
Reichswaldstraße 6
91227 Diepersdorf

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Telefon: +49 09120 181795
Mobil: +49 0171 7583092
E-Mail: info@hpo-tec.de

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DE197667757

 

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Peter Hofmann

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HPO Oberflächentechnik

Inhaber Peter Hofmann, Reichswaldstr. 6, 91227 Diepersdorf

Stand 01.01.2000

 

1              Allgemeine Bestimmungen

1.1                Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2                Sollte der Käufer seinerseits von unseren Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, so sind diese für uns insoweit verbindlich, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen des Käufers, noch Ausführung von Lieferungen und Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers dar.


2.         Angebote und Bestellungen

2.1                Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.

2.2                Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung an uns für verbindlich eingegangen. Maßgeblich ist nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Telefonische oder e-mail Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als eingegangen, es sei denn, der Käufer wünscht eine sofortige Lieferung. In letzterem Falle haften wir keinesfalls für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Käufer. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

2.3                Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile falsch oder nicht verwendungsfähig aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art hierfür werden ausgeschlossen.

2.4                An den zum Angebot eventuell gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen u. dgl.) behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn sie zur Weitergabe durch uns ausdrücklich bestimmt und zugelassen sind. Andernfalls sind sie uns auf Wunsch zurückzugeben. Soweit der Besteller, bzw. Käufer uns seinerseits als vertraulich bezeichnete Unterlagen überlassen hat, werden diese von uns nur mit seiner Zustimmung oder in seinem Auftrag Dritten zugänglich gemacht.

2.5                Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

3.         Lieferung

3.1                Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.

3.2                Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unsere Unternehmen verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem Kunden von uns schriftlich mitgeteilt wurde.

3.3                Bei Sonderanfertigungen, die von uns auf Bestellung in Kleinserien hergestellt werden, behalten wir uns technische Änderungen und Maßabweichungen aufgrund unserer Fertigungsmöglichkeiten vor. Sonderanfertigungen gelten von Beginn der Fertigung an als abgenommen. Im Falle von Änderungen oder Rücktritt des Käufers mit unserem Einverständnis, stellen wir die uns bis zum Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung des Auftrags angefallene Kosten in Rechnung.

3.4                Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts und sonstige handelsüblichen Abweichungen in Gewicht, Maßen, Fassungsvermögen, Strukturoberfläche, Farbe u.ä. bleiben auch nach Vertragsabschluß gegenüber dem Kunden vorbehalten.

3.5                Bei höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik oder Aussperrung), ausbleiben der Leistung von Zulieferern, an dem uns kein Verschulden trifft, soweit sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird uns durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht mehr zumutbar ist. Über das vorliegen der genannten Umstände wird der Käufer in wichtigen Fällen unverzüglich benachrichtigt.

3.6                Kommen wir in Lieferverzug, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Soweit bereits erbrachte Teillieferungen für den Käufer unverwendbar sind, ist er auch zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teillieferung berechtigt.

3.7                Weitergehende Rechte aus Lieferverzug, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in dem unter der Ziffer „allgemeine Haftungsausschluss“ bestimmten Umfang ausgeschlossen.

 

4.         Versand, Gefahrenübergang und Entgegennahme

4.1                Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Art der Versendung wird von uns bestimmt, wobei wir ns darum bemühen, die billigste und sicherste Versandart zu wählen. Eine Haftung für die Ermittlung der Versandwege können wir jedoch nicht übernehmen.

4.2                Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Wird der Versand der Ware ohne Verschulden von uns verzögert, so lagert die Ware auf kosten und Gefahr des  Käufers.

4.3                Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und gehen zu seinen Lasten.

4.4                Die direkter Anlieferung der Ware durch uns oder bei Übergabe an den Käufer geht die Gefahr durch die Übergabe am Sitz des Käufers oder am Ort der Übergabe auf den Käufer über.

4.5                Sofern vom Kunden gewünscht, erfolgt die Versendung der Ware ab 91227 Leinburg auf Kosten und Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versand der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend. Der Versand erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse.

4.6                Wir behalten ns eine Teillieferung vor, vorausgesetzt ist, dass die Teillieferung im einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann, oder er die Teillieferung unabhängig von der Verwendbarkeit ausdrücklich gewünscht hat.

4.7                Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers, Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachten hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.

4.8                Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen, Für den durch das Transportunternehmen anerkannten Schaden (Kopie des Schadensprotokolls bitte sofort einsenden)  leisten wir umgehend Ersatz. Der Gegenwert unserer Rechnung ist direkt an uns zu begleichen und Ihrerseits dem Transportträger zu belasten.

 

5.         Preise und Zahlungsbedingungen

5.1                Wir liefern stets zu dem Tage der Lieferung gültigen Preisen, es sei denn, dem Kunden wurde vorher ein anderer Preis schriftlich von uns bestätigt.

5.2                Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Verpackung, Versandkosten, jedoch der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3                Vom Kunden abgeholte oder dem Kunden von uns direkt gelieferte Ware ist sofort zur Zahlung in bar rein netto ohne Abzug fällig. Rechnungen über Fahrzeugumbauten sind bei Fahrzeugauslieferung ohne jeglichen Abzug rein netto fällig.

 

6.         Annahmeverzug des Käufers

6.1                Ist die Ware von uns aus versand- oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme durch den Kunden aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen  Frist von 2 Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

6.2                Ruft der Käufer versandfertige gemeldete Waren nicht sofort bei uns ab, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Waren in Rechnung gestellt und die durch die Lagerung entstanden Kosten bei Lagerung in unserem Unternehmen für jeden Monat berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht, bzw. nicht in dieser Höhe entstanden ist.

6.3                Weigert sich der Kunde endgültig, die Ware abzuholen oder bei Versendung an ihn abzunehmen, so trägt er sämtliche angefallene Versandkosten, kosten für die notwendige Lagerung der Ware, sowie sonstige Kosten, wie beispielsweise für Montage und Demontage. Gleichzeitig sind wir berechtigt, dem Käufer als Verzugsschaden einen Schadenersatz in Höhe von 25% des Warenwertes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein Schaden bzw. nur ein geringer Schaden durch die Nichtabnahme der Ware entstanden ist.

 

7.         Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel und Vorausabtretung

7.1                Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zur deren vollständigen Bareinlösung, bei bargeldloser Zahlung bis zur vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto, bleiben die gelieferten Waren unserer Eigentum (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf dem Käufer über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten getilgt sind, d.h. also nicht nur zur Bezahlung der aus der Lieferung der waren entstandenen konkreten Kaufpreisforderungen, sondern bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.

7.2                Wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware), gleich in welchem Zustand, vom Käufer weiterveräußert oder als wesentlicher Bestandteil in die Sache eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer hiermit schon jetzt die für ihn aus der Veräußerung oder Einbau entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder dritte, mit allen nebenrechten bis zur völligen Tilgung seiner Verbindlichkeiten an uns ab. Bei Veräußerung unserer Waren zusammen mit Waren fremder Herkunft oder in Verbindung  mit anderen Leistungen steht uns ein Anspruch mindestens in Höhe des  Wertes unserer Lieferung, in jedem Falle aber ein Anteil entsprechend der Höhe unserer Forderung zu.

 

8.         Gewährleistung

8.1                Sämtliche den Waren zugrundeliegenden Beschreibungen über Aussehen, Leistungen, Maße und Gewicht sind Beschaffenheitsangaben. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.

8.2                Wir übernehme im Rahmen der gesetzlichem Bestimmungen die Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter der Voraussetzung, dass die Ware innerhalb von 4 Wochen nach Gefahrenübergang fachgerecht (nachweispflichtig) eingebaut wird.

8.3                Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang

8.4                Wir behalten uns vor, einen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung von behaupteten Mängeln zu beauftragen. Erweist sich die Beanstandung des Kunden als unbegründet, trägt er die Kosten für notwendige Transporte, Gutachten und sonstigen entstandenen Arbeitsaufwand

8.5                Aus- und Einbaukosten bei Durchführung von Gewährleistungsarbeiten werden von uns nicht übernommen

8.6                Für Materialfehler bzw. Mängel an zu polierenden , verchromenden und vergoldeten Teilen übernehmen keine Haftung.

8.7                Für angelieferte Felgen wird keine Produkthaftung übernommen, da die Felgen vor der Bearbeitung (schleifen, polieren) durch uns nicht geprüft werden können

8.8                Aufarbeitung von Felgen

Für die Aufarbeitung von guten gebrauchten oder vorhandenen neuen Felgen ist grundsätzlich vor Versand eine Rücksprache mit uns notwendig. Es ist möglich, dass bei bestimmten Designs die Bearbeitung nicht optimal durchgeführt werden kann. Werden die Felgen trotzdem geschickt, können wir die Annahme verweigern und auf Kosten des Bestellers zurückliefern.
Sollten nach der Veredelung auf der Oberfläche vereinzelt Verunreinigungen zu sehen sein wie z.B. Pickel, Leerstellen, Lunker, Schlackereste usw. die aber bei einem objektiven Betrachtungsabstand von ca. 2 Meter nicht mehr zu erkennen sind, so müssen wir solche Fehler als Reklamation ablehnen. Die Qualität wird dadurch nicht beeinträchtigt, da die Oberfläche in der Gesamtheit geschlossen ist. Der Glanzgrad wird durch die Werkstoffzutaten des Gusses bestimmt, auf die wir keinen Einfluss haben und somit auch keine Garantie für den Glanz übernehmen.

8.9                Alle Mängel , Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach Kenntniserlangung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, Weiterverarbeitung, sonstiger Veränderungen oder Veräußerungen durch den Kunden oder von ihm beauftrage Dritte schriftlich anzuzeigen.

8.10             Mangelnde Ware werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift vergüten. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Verzug, so kann der Käufer uns eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Nach deren ergebnislosem Fristablauf kann er Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

8.11             Beanstandete Ware ist zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrüge tragen wir die Kosten der Nachbesserung, sowie sämtliche Versandkosten.

8.12             Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangelzurückzuführen ist auf für die Ware geltende Bedienungs-, Wartungs-, Pflege- und Einbauvorschriften, um geeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlich Verschleiß, sowie vom Käufer oder Dritten vorgenommen Eingriffe in den Liefergegenstand.

8.13             Vom Umtausch generell ausgeschlossen sind elektronische Bauteile oder Baugruppen, Sonderbestellungen oder Sonderanfertigungen.

 

9.         Haftungsausschluss

9.1           Im Rahmen der Erfüllung des Auftrages haften wir für eintretende Sach- und Vermögensschäden nur, sofern uns oder einem unsere Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu last gelegt werden kann. Bei Verletzung von Kardinalpflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit

9.2                Eine Haftung für entgangenen Gewinn, durch mittel- oder unmittelbare Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder einem unserer Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

9.3                Ansprüche des Kunden gegen uns, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften, z.B. dem Produkthaftungsgesetz beruhen, bleiben von vorgenannten Regelungen unberührt.

9.4                Für Schäden jedweder Art, die als Folge eines Verstoßes gegen gesetzliche Datenschutzbestimmungen auftreten, haften wir nur für den Fall, dass uns oder einem unserer Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

9.5                Wir haften, außer bei Personen oder Sachschäden, nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

9.6                Für Bauteile und Fahrzeuge die nicht der gültigen Straßenverkehrsordnung entsprechen.

 

10.       Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften

Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile eine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintagung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von seitens des TÜV sind ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers oder dritter Personen aus Unfällen mittels leistungsgesteigerten oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen oder aus Unfällen bei Motorsportveranstaltungen sind ausgeschlossen.

 

11.       Rücknahmen und Rücklieferungen

11.1             Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen.

11.2             Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.

11.3             Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sowie Teile ohne gültige TÜV Bestimmungen sind grundsätzlich ausgeschlossen

11.4             Bei Rücknahmen von Waren, bei denen es sich nicht um Einzel- oder Sonderanfertigungen handelt, wird der Käufer mit 20% Bearbeitungsgebühr der Kaufsumme belastet. Bei Teilen unter einem Nettowarenwert von €25,- ist eine Rücknahme zur Gutschrift ausgeschlossen.

 

12.       Datenspeicherung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne  des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.

 

13            Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1             Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13.2             Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Kaufvertrages zu seinem Handelsgeschäft ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Leinburg. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand Hersbruck

 

14.       Sonstige Vereinbarungen

14.1             Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist einvernehmlich durch eine Regelung zu ersetzen, die die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn ihnen der Umstand der Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.

14.2             Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

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